Vorbestraft – wie wirkt sich das aufs Leben aus?

Ein Fehler reicht schon aus, der aber für das ganze Leben gravierende Folgen haben kann. Die Rede ist von einer Vorstrafe. Welche Tragweite eine Vorstrafe haben kann und was man hierbei beachten muss, kann man nachfolgend erfahren.

Vorstrafe ist nicht gleich Vorstrafe

Grundsätzlich muss man wissen, eine Vorstrafe ist nicht gleich eine Vorstrafe. Dies gilt insbesondere im Jugendstrafrecht, da hier nicht die Strafe, sondern mehr die Erziehung im Vordergrund steht. Dementsprechend wird nicht sofort eine Vorstrafe auch in einem Führungszeugnis aufgenommen. In einem Führungszeugnis werden Vorstrafen aufgeführt. Grundsätzlich gilt man als vorbestraft, wenn man zu einer Geldstrafe mit mehr als 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt wurde. Unterhalb dieser Grenze darf man sich als nicht vorbestraft bezeichnen.

Diese Folgen kann eine Vorstrafe haben

Verfügt man über eine Vorstrafe, so kann dies sehr gravierend sein. Dies gilt insbesondere dann, wenn man einen Beruf im öffentlichen Dienst ergreifen möchte. Hier ist in der Regel aufgrund der rechtlichen Bestimmungen des Beamtenrechtes, kein Zutritt mehr möglich. Befindet man sich bereits in einem Beamten- oder Dienstverhältnis, kann die Vorstrafe zur Entlassung führen. Hier kommt es aber maßgeblich auf die Strafhöhe und die Umstände an. Hier sollte man sich frühzeitig rechtliche Hilfe durch einen Rechtsanwalt holen.

Eine Vorstrafe kann aber auch den beruflichen Einstieg in die Sicherheitsbranche oder die Arbeit mit Kindern verhindern. Wobei sich eine Vorstrafe nicht nur auf das berufliche beschränken kann, sondern auch zum Beispiel auf das Ehrenamt. Wer hier mit Kindern in einem Verein, bei der Feuerwehr oder dem THW mitarbeiten möchte, der braucht dafür ein Führungszeugnis. Eine Vorstrafe kann den Zugang verhindern.

Keinen lebenslanger Makel

Eine Vorstrafe soll nicht ein lebenslanger Makel sein, so gibt es hinsichtlich dem Führungszeugnis Fristen, bei denen Vorstrafen gelöscht werden. Die Fristen sind abhängig vom Strafmaß und die Löschung erfolgt automatisch. Ist eine Vorstrafe gelöscht, darf man sich als nicht vorbestraft bezeichnen.